Kreetortring 77a; 21147 Hamburg +49 (0)40 79 75 36 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Mo - Fr: 08.30 - 18.30 Samstag: 09.30 - 16.30

Evakuierungsübung

Berufsfeuerwehrmann unterstützt Ihre Evakuierungsübung

Evakuierungsübungen sind maßgeblich dafür, dass im Ernstfall das Gebäude in kürzester Zeit evakuiert werden kann. Werden diese Evakuierungsübungen richtig geplant und ausgeführt, stärken sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.
Dürfen wir Sie mit unserer Fachkompetenz unterstützen?

Evakuierungsübung

Checkliste Evakuierung / Räumung / Konzept
  • Existiert ein EvakuierungskonzeptLiegen den Brandschutzhelfenden die Brandschutzordnung "C" vor?
  • Gibt es eine Evakuierungsleitung mit festgelegten Kompetenzen?
  • Sind ausreichend Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) ausgebildet?
  • Hängen Fluchtwegpläne und Brandschutzordnungen aus?
  • Wurden alle Mitarbeitenden in die brandschutztechnischen Einrichtungen jährlich unterwiesen?
  • Sind alle Fluchtwege und Notausgänge beschildert und frei zugänglich?
  • Ist der Umgang bei Mitarbeitenden mit eingeschränkter Mobilität geübt und benannt?
  • Ist ein Sammelplatz mit entsprechendem Sammelplatzleiter (m/w/d) bestimmt?

Wir unterstützen Sie, dass Ihre Mitarbeitenden die richtigen Aufgaben realisieren können und eine Katastrophe möglichst verhindert wird.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) werden unterwiesen, mit entsprechender Gelassenheit ziel- und plangerichtet zu agieren. Dies erfordert einige Übung, deshalb lassen Sie uns gleich starten!
Besonders bei Publikumsverkehr oder Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Betreute Wohnanlagen, Behinderteneinrichtungen) sollte jede Möglichkeit zur Übung z.B. "technische Störung einer Brandmeldeanlage" zwingend zu Übungszwecken genutzt werden.
Das Team der Brandschutzakademie-Braker unterstützt Sie bei der Konzepterstellung und der Durchführung einer Notfallevakuierung.

Kontaktformular

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:

  • § 10 des Arbeitsschutzgesetzes
  • § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung
  • § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung
  • ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung).

Kontakt für Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer Schulungen

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Experten

Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer – Ausbildung vom Berufsfeuerwehrmann

Die praxisnahe Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern nach DGUV 205-023 und DGUV 205-033 gehört seit Jahren zu unserem Spezialgebiet. Unternehmen aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen vertrauen auf unsere Erfahrung im betrieblichen Brandschutz.

Als echter Berufsfeuerwehrmann vermitteln wir nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch wertvolle Praxiserfahrung aus realen Einsätzen. Unsere Schulungen sind verständlich, spannend und direkt auf den Arbeitsalltag abgestimmt.

Sie haben Fragen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern oder zum betrieblichen Brandschutz?

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